47. Rückblick Kapitel 4: Codierung und Programmierung
Rückblick und Zusammenfassung des in der letzten Episode abgeschlossenen Kapitels 4:Codierung und Programmierung.
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44. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 204, K. 04
Über das Verhältnis von Codes und Programmen in Funktionssystemen: Die Paradoxie, dass die Differenz des Codes Recht/Unrecht eine Einheit bildet und für sich proklamiert, Recht zu sein, tritt in den Programmen wieder zutage und befruchtet die Weiterentwicklung des Rechts.
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43. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 199, K. 04
Das Rechtssystem operiert grundsätzlich nur auf Basis von Konditionalprogrammen, nicht von Zweckprogrammen. Das ist auf die typische Art der zeitlichen Modalisierung in der Rechtskommunikation zurückzuführen, die sich aus der Verwendung des Rechtscodes Recht/Unrecht ergibt.
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42. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 195, K. 04
Warum gibt es im Rechtssystem nur Konditionalprogramme, keine Zweckprogramme? Der wichtigste Grund ist: Nur durch Wenn-dann-Bedingungen kann das System in der Kommunikation laufend zwischen Selbstreferenz und Fremdreferenz unterscheiden.
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37. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 174, K. 04
Auf praktischer Ebene ist der binäre Code Recht/Unrecht einfach zu handhaben. Der eine Wert negiert den anderen: Es gibt kein ausgeschlossenes Drittes, nur entweder/oder. Der Code kann nur als Unterscheidung praktiziert werden.
Dahinter stehen jedoch komplizierte logische Strukturen, die in der Theorie sozialer Systeme als re-entry bezeichnet werden. Der mathematische Begriff geht auf George Spencer Brown („Laws of Form“) zurück und bezeichnet den Wiedereintritt einer Form in die Form.
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36. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 170, K. 04
Die Regelung von Schuldverhältnissen (obligatio: Verpflichtung) entwickelte sich im Römischen Zivilrecht zu einer der wichtigsten Kategorien. Die Entstehungsanlässe dürften Delikte und Verträge gewesen sein, die als Unrecht empfunden wurden. Folglich bedurfte es einer klaren Trennung zwischen Recht und Unrecht. Einmal vorhanden, wurde diese scharfe Unterscheidung im Lauf der Geschichte in Europa auf immer mehr Fragen angewendet. Die ursprüngliche Paradoxie des Rechts jedoch blitzte immer wieder durch. Sie konnte erst durch Konditionalprogramme aufgelöst werden.
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35. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 165, K. 04
Start des 4. Kapitels über Codierung und Programmierung. Das 3. Kapitel hatte die soziale Funktion des Rechts herausgearbeitet. Diese besteht in einer kontrafaktischen Stabilisierung von normativen Verhaltenserwartungen. Nun geht es nun um die Frage: Woran orientiert sich das Rechtssystem bei seiner Entscheidungsfindung, ob etwas Recht oder Unrecht ist?
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