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Luhmanns Hypothese lautet, dass Politik und Recht zwei autonome, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. In Abschnitt IV untersucht er hierfür weitere Anhaltspunkte. So geht er der Frage nach, wie Lobbyismus zu bewerten ist: Wie hoch ist der Einfluss von JuristInnen auf das politische System?
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Welche Rolle spielt der Faktor Zeit für die Wahrnehmung des gesellschaftlichen Umgangs mit Recht? Operativ geschlossene Funktionssysteme wie Politik und Recht entwickeln Eigenzeitlichkeiten. Das Tempo, in dem Entscheidungen getroffen werden, variiert von System zu System.
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Was bedeutet der Begriff des Rechtsstaats aus rechtlicher, politischer und soziologischer Perspektive? Der Begriff "Rechtsstaat" ist ein Klammerbegriff: Er klammert zwei Begriffe und deren Sinngehalte zu einem gemeinsamen neuen zusammen (auch Frame genannt, engl.: Rahmen). Interpretiert werden kann der Begriff politisch oder rechtlich – oder aus der Perspektive eines Beobachters zweiter Ordnung.
Die Macher - Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp

Der Begriff Rechtsstaat scheint auszudrücken, dass Politik und Recht ein einheitliches System wären. Die Theorie sozialer Systeme kann jedoch analytisch aufzeigen, dass es sich um zwei autonome, operativ geschlossene Systeme handelt. Schon der Begriff "Gewaltenteilung" setzt das voraus und damit gegenseitige Anerkennung von Autonomie.
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Start des 9. Kapitels über das Verhältnis von Politik und Recht. Die Theorie sozialer Systeme geht davon aus, dass Politik und Recht zwei autopoietische, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. Historisch scheinen Rechtsetzung und Rechtsprechung eher eine Einheit zu bilden. Diese Auffassung scheint auch der Begriff «Rechtsstaat» zu bestätigen.
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Welche Funktion hat die Logik für die juristische Argumentation?

„Logisches Schließen“ ist in der juristischen Argumentation Standard. Bei der Interpretation des geltenden Rechts werden Argumentation und Begründung so formuliert, dass sie möglichst nur eine logisch zwingende Schlussfolgerung zulassen. Die Argumentation darf nicht logisch fehlerhaft sein. Gleiches gilt für den Umgang mit Argumenten und Begründungen der Gegenseite: Sie werden auf Logikfehler gescannt und gegebenenfalls rekonstruiert. Man widerlegt das Vorgebrachte als unlogisch und dirigiert die Kommunikation auf andere Argumente und Begründungen um, die eine andere Entscheidung erzwingen sollen. Kurz, wer mit Logik argumentiert, hat es in der „Hand“ (lateinisch: manus), die Argumentation in die gewünschte Richtung zu lenken. Die Funktion der Logik hat also eine negative Seite: Diese besteht im Erkennen und Vermeiden von Fehlern.
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Über den historischen Argumentationsprozess, der den Sinngehalt von Begriffen abschleift, und die Funktion der Rechtsdogmatik für das Rechtssystem. Juristische Argumentation interpretiert geltendes Recht und versucht, ihre Auslegung von ausgewählten Begriffen überzeugend zu begründen. Aus den Begriffen selbst lässt sich die Begründung jedoch nicht ableiten. Der Sinn des Begriffs – worauf verweist er?