98. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 446, K. 10-II
Welche strukturellen Kopplungen Recht, Politik und Wirtschaft untereinander einrichten, hängt von der primären Differenzierungsform der Gesellschaft ab. Aber erst in der funktional differenzierten Gesellschaftsform entstehen strukturelle Kopplungen.
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97. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 440, K. 10-I
Start des 10. Kapitels: »Strukturelle Kopplungen« sind die Form, in der Systeme Umweltbeziehungen einrichten. Herausragende Einrichtungen, über die Recht, Politik und Wirtschaft strukturell gekoppelt sind, sind Eigentum, Vertrag und Verfassung. An diesen Punkten sind sie kognitiv füreinander offen. Es kann jedoch keinen Transfer von Sinn zwischen Systemen geben, ohne die operative Geschlossenheit der Systeme aufzubrechen. Deswegen spricht Luhmann von wechselseitiger Irritation; die Systeme haben sich wechselseitig zur Umwelt, sind nicht operativ, sondern strukturell aneinander gekoppelt.
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96. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 434, K. 09-V
Gerade weil Politik und Recht eng zusammenhängen, weist die Theorie sozialer Systeme auf ihre unterschiedlichen Systemreferenzen hin. Die Theorie sozialer Systeme geht von getrennten Systemen aus und macht das an folgenden Begriffen fest.
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95. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 431, K. 09-IV
Luhmanns Hypothese lautet, dass Politik und Recht zwei autonome, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. In Abschnitt IV untersucht er hierfür weitere Anhaltspunkte. So geht er der Frage nach, wie Lobbyismus zu bewerten ist: Wie hoch ist der Einfluss von JuristInnen auf das politische System?
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94. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 426, K. 09-III
Welche Rolle spielt der Faktor Zeit für die Wahrnehmung des gesellschaftlichen Umgangs mit Recht? Operativ geschlossene Funktionssysteme wie Politik und Recht entwickeln Eigenzeitlichkeiten. Das Tempo, in dem Entscheidungen getroffen werden, variiert von System zu System.
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93. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K. 09-II
Was bedeutet der Begriff des Rechtsstaats aus rechtlicher, politischer und soziologischer Perspektive? Der Begriff "Rechtsstaat" ist ein Klammerbegriff: Er klammert zwei Begriffe und deren Sinngehalte zu einem gemeinsamen neuen zusammen (auch Frame genannt, engl.: Rahmen). Interpretiert werden kann der Begriff politisch oder rechtlich – oder aus der Perspektive eines Beobachters zweiter Ordnung.
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92. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K. 09-I
Der Begriff Rechtsstaat scheint auszudrücken, dass Politik und Recht ein einheitliches System wären. Die Theorie sozialer Systeme kann jedoch analytisch aufzeigen, dass es sich um zwei autonome, operativ geschlossene Systeme handelt. Schon der Begriff "Gewaltenteilung" setzt das voraus und damit gegenseitige Anerkennung von Autonomie.
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91. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 409, K. 09-I
Start des 9. Kapitels über das Verhältnis von Politik und Recht. Die Theorie sozialer Systeme geht davon aus, dass Politik und Recht zwei autopoietische, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. Historisch scheinen Rechtsetzung und Rechtsprechung eher eine Einheit zu bilden. Diese Auffassung scheint auch der Begriff «Rechtsstaat» zu bestätigen.
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90. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 403, K. 08-X
Letzter Abschnitt über juristische Argumentation: Sich ausdifferenzierende Funktionssysteme wie das Recht verlagern ihre Kernoperationen zunehmend auf die Ebene der Beobachtung zweiter Ordnung. Hierin sieht Luhmann ein Strukturmerkmal der Moderne.
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89. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 400, K. 08-IX
Welche Funktion hat die Logik für die juristische Argumentation?
„Logisches Schließen“ ist in der juristischen Argumentation Standard. Bei der Interpretation des geltenden Rechts werden Argumentation und Begründung so formuliert, dass sie möglichst nur eine logisch zwingende Schlussfolgerung zulassen. Die Argumentation darf nicht logisch fehlerhaft sein. Gleiches gilt für den Umgang mit Argumenten und Begründungen der Gegenseite: Sie werden auf Logikfehler gescannt und gegebenenfalls rekonstruiert. Man widerlegt das Vorgebrachte als unlogisch und dirigiert die Kommunikation auf andere Argumente und Begründungen um, die eine andere Entscheidung erzwingen sollen. Kurz, wer mit Logik argumentiert, hat es in der „Hand“ (lateinisch: manus), die Argumentation in die gewünschte Richtung zu lenken. Die Funktion der Logik hat also eine negative Seite: Diese besteht im Erkennen und Vermeiden von Fehlern.
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