62. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 278, K. 06-III
Im 18./19. Jh. erhöht das Recht seine Varietät, weil es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen infolge der Demokratisierung des politischen Systems abarbeiten muss. Gesetzgebung trifft auf Rechtsprechung: An diesem Punkt zeigt sich einmal mehr, wie unterschiedlich die Funktionssysteme auf Programmebene operieren.
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61. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 273, K. 06-III
Durch die Ausdifferenzierung der Rechtsdogmatik im 18. Jh. konnte das Recht seine Geltungsbegründung von religiösen Normen auf rechtliche Konsistenz umstellen – eine weitere Bedingung für die eigenständige Evolution des Rechts.
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60. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 268, K. 06-III
Die Differenz von neuem und altem Recht, die Beobachtung zweiter Ordnung und die Evolution des Rechts
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56. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 251, K. 06
Welche Formen sind erforderlich, um die Evolution des Rechtssystems zu beschreiben? Schrift und Text als fixierendes Medium von Sinn, Interpretation als Möglichkeit um weiteren Sinn am Text zu kondensieren und somit Variation zu ermöglichen.
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54. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 239, K. 06
Evolution des Rechtssystems unter Einbeziehung der Schrift in die Rechtskommunikation.
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