83. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 362, K. 08-III
Wie die Interpretation von Texten Innovationen im Rechtssystem anstößt
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6. Folge 6, RdG S.26ff, Zur rechtstheoretischen Ausgangslage
Durch begriffliche Unterscheidungen konstruierten Rechtstheorien verschiedene Gegenstände. Mal ging es um die Differenz von oben/unten, mal um Vernunft/Unvernunft, mal um Gewalt/Zivilisation oder den Gegensatz von nützlich/nutzlos/schädlich. Für eine Theorie des Rechts eignen sich diese Unterscheidungen nicht, weil sie nicht den Gegenstand des Rechts konstruieren.
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