44. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 204, K. 04
Über das Verhältnis von Codes und Programmen in Funktionssystemen: Die Paradoxie, dass die Differenz des Codes Recht/Unrecht eine Einheit bildet und für sich proklamiert, Recht zu sein, tritt in den Programmen wieder zutage und befruchtet die Weiterentwicklung des Rechts.
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37. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 174, K. 04
Auf praktischer Ebene ist der binäre Code Recht/Unrecht einfach zu handhaben. Der eine Wert negiert den anderen: Es gibt kein ausgeschlossenes Drittes, nur entweder/oder. Der Code kann nur als Unterscheidung praktiziert werden.
Dahinter stehen jedoch komplizierte logische Strukturen, die in der Theorie sozialer Systeme als re-entry bezeichnet werden. Der mathematische Begriff geht auf George Spencer Brown („Laws of Form“) zurück und bezeichnet den Wiedereintritt einer Form in die Form.
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19. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S.83, K.02
Wie kein anderes System repräsentiert sich das Recht in allen seinen Operationen durch die Unterscheidung zwischen Normen und Fakten. Das System zeigt sich kognitiv offen dafür, Fakten zu verarbeiten – und zu lernen.
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