75. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 325, K. 07-VI
Im Rechtssystem bilden Gerichte das Zentrum. Und nur dort gibt es einen Zwang zu entscheiden. Was bedeutet das für die operative Geschlossenheit des Systems? Dies untersucht der sechste Abschnitt in zeitlicher und sachlicher Hinsicht.
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71. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 305, K. 07-III
Über die Paradoxie der (Gerichts-)Entscheidung und die Rolle der Zeit dabei.
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27. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 128, K. 03
Welche Funktion hat das Recht für die Gesellschaft? Zuvor hatte Luhmann bereits erklärt, warum die Sozialdimension sich nicht eignet, um daraus eine Funktion wie „Integration“ abzuleiten. Denn das hieße: Es käme zu jeder Zeit eine andere Definition dabei heraus.
Die Hypothese lautet: Das Recht löst ein Zeitproblem. Dieses besteht darin, dass die Zukunft ungewiss ist. Die Funktion besteht darin, diese Unsicherheit partiell zu absorbieren. Dank rechtlicher Normen kann man Erwartungen formulieren.
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