Welches zugrunde liegende Problem offenbaren die Theoriekontroversen über Interessen- und Begriffsjurisprudenz? Das rekonstruiert die Theorie sozialer Systeme anhand der Unterscheidung von Selbstreferenz und Fremdreferenz.
Wie kein anderes System repräsentiert sich das Recht in allen seinen Operationen durch die Unterscheidung zwischen Normen und Fakten. Das System zeigt sich kognitiv offen dafür, Fakten zu verarbeiten – und zu lernen.