41. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 191, K. 04
Funktionssysteme wie Recht, Politik oder Wirtschaft operieren mit zweistelligen Codes, die kompromisslos sind und darum unversöhnlich wirken: Es gibt nur Recht oder Unrecht, Regierungsmacht oder Machtlosigkeit der Opposition, zahlen oder nicht zahlen – kein Dazwischen. Anders ist es auf der Programmebene. Erst durch Programme können Systeme ihr Verhältnis zur Gesellschaft gestalten und soziale Probleme ggf. abfedern.
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35. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 165, K. 04
Start des 4. Kapitels über Codierung und Programmierung. Das 3. Kapitel hatte die soziale Funktion des Rechts herausgearbeitet. Diese besteht in einer kontrafaktischen Stabilisierung von normativen Verhaltenserwartungen. Nun geht es nun um die Frage: Woran orientiert sich das Rechtssystem bei seiner Entscheidungsfindung, ob etwas Recht oder Unrecht ist?
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21. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 92, K. 02
Das Rechtssystem unterscheidet zwischen internen Normen und externen Fakten. Durch den ständigen Wechsel zwischen Selbst- und Fremdreferenz unterscheidet es wiederum sich selbst von der Umwelt. Es handelt sich um zwei nicht identische Unterscheidungen.
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16. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S.70, K.02
Codes: Wie Funktionssysteme mithilfe einer Leitdifferenz ihre Einheit vollziehen.
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14. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 58, K. 02
Wie war es möglich, dass sich in der Gesellschaft einige wenige Funktionssysteme ausdifferenzierten? Welche Hindernisse musste dabei das Rechtssystem überwinden?
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