93. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K. 09-II
Was bedeutet der Begriff des Rechtsstaats aus rechtlicher, politischer und soziologischer Perspektive? Der Begriff "Rechtsstaat" ist ein Klammerbegriff: Er klammert zwei Begriffe und deren Sinngehalte zu einem gemeinsamen neuen zusammen (auch Frame genannt, engl.: Rahmen). Interpretiert werden kann der Begriff politisch oder rechtlich – oder aus der Perspektive eines Beobachters zweiter Ordnung.
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92. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K. 09-I
Der Begriff Rechtsstaat scheint auszudrücken, dass Politik und Recht ein einheitliches System wären. Die Theorie sozialer Systeme kann jedoch analytisch aufzeigen, dass es sich um zwei autonome, operativ geschlossene Systeme handelt. Schon der Begriff "Gewaltenteilung" setzt das voraus und damit gegenseitige Anerkennung von Autonomie.
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