88. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 393, K. 08-VIII
Welches zugrunde liegende Problem offenbaren die Theoriekontroversen über Interessen- und Begriffsjurisprudenz? Das rekonstruiert die Theorie sozialer Systeme anhand der Unterscheidung von Selbstreferenz und Fremdreferenz.
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87. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 389, K. 08-VI
„Interessenjurisprudenz“ gilt als gescheiterter Versuch, den Begriff des Interesses aus der externen Umwelt des Rechts in Form einer Theoriedebatte in die Rechtswissenschaft einzuführen.
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