Start des 10. Kapitels: »Strukturelle Kopplungen« sind die Form, in der Systeme Umweltbeziehungen einrichten. Herausragende Einrichtungen, über die Recht, Politik und Wirtschaft strukturell gekoppelt sind, sind Eigentum, Vertrag und Verfassung. An diesen Punkten sind sie kognitiv füreinander offen. Es kann jedoch keinen Transfer von Sinn zwischen Systemen geben, ohne die operative Geschlossenheit der Systeme aufzubrechen. Deswegen spricht Luhmann von wechselseitiger Irritation; die Systeme haben sich wechselseitig zur Umwelt, sind nicht operativ, sondern strukturell aneinander gekoppelt.
Funktionssysteme wie Recht, Politik und Wirtschaft sind zwar operativ geschlossen: Sie reproduzieren die Elemente (Kommunikationen), aus denen sie bestehen, ausschließlich selbst (Autopoiesis). Dies erfolgt auf der Basis zweiwertiger Codes, die alle Entscheidungen im System anleiten und wie ein Filter wirken. (Im globalen Kommunikationssystem des Rechts sind dies die Unterscheidung von Recht/Unrecht, in der Politik: machtüberlegene/ machtunterlegene Kommunikation, in der Wirtschaft: zahlen/nicht zahlen.)
Die Theorie sozialer Systeme unterscheidet operative und strukturelle Kopplungen.
Operative Kopplungen gibt es in zwei Varianten. a) Dauerhafte operative Kopplungen innerhalb des Systems = Autopoiesis. Systeminterne Operationen schließen an systeminterne Operationen an. Die Systeme operieren (entscheiden) autonom. Kein System kann in seiner Umwelt operieren! Z.B.: Nur ein Gericht kann Recht sprechen. Nur die Politik kann Gesetze erlassen. Ein Wirtschaftsunternehmen mag versuchen, Einfluss auf Politiker zu nehmen. Es kann jedoch nicht im Parlament mit abstimmen.
b) Kurzzeitige operative Kopplungen zwischen System und Umwelt: Dabei handelt es sich um Ereignisse, die für die zeitliche Dauer ihres Ablaufs für mehrere Systeme identisch sind. Z.B.: Die Zahlung einer Rechtsverbindlichkeit betrifft gleichzeitig das Wirtschaftssystem. Systemintern hat das Ereignis jedoch jeweils eine andere Vergangenheit, und es erzeugt unterschiedliche Zukünfte. Das Recht hat damit eine Verbindlichkeit erledigt. Die Wirtschaft hingegen verbucht den Zahlungseingang im Hinblick auf Zukunftsfragen, wofür es das Geld investieren wird. Das Ereignis »Zahlung« ist zwar für beide Systeme identisch. Es wird jedoch unterschiedlich verarbeitet. Jedes System operiert in seiner Eigenzeitlichkeit.
Im Gegensatz dazu sind strukturelle Kopplungen dauerhafte Kopplungen zwischen Systemen. Die Punkte, an denen dies geschieht, werden abstrakt »Einrichtungen« genannt. Z.B. ist das Gehirn über Augen und Ohren strukturell mit seiner Umwelt gekoppelt.
Strukturelle Kopplung ist eine Zwei-Seiten-Form, das heißt: eine Unterscheidung. Wie jede Unterscheidung, schließt sie etwas ein (das, was gekoppelt werden soll) – und zugleich schließt sie alles andere aus! Durch Unterscheidungen limitiert ein System also das Spektrum dessen, was es in der Umwelt als systemrelevant erachtet – und was nicht. Z.B. nehmen Zellmembranen nur bestimmte Arten von Ionen auf – andere nicht. Die Beschränkung auf wenige Einrichtungen ist die Voraussetzung dafür, dass Systeme ihrer Umwelt gegenüber resonanzfähig sind. Das System kann die gesamtgesellschaftliche Komplexität ignorieren und sich auf das Management weniger Unterscheidungen beschränken. Diese Reduktion von Komplexität ist die Bedingung dafür, systemintern Komplexität aufbauen zu können.
Strukturelle Kopplungen trennen und verbinden Systeme also gleichzeitig. In zeitlicher Hinsicht bedeutet das: Es gibt ein analoges Prozessieren – und ein digitales. Analog heißt: Die Systeme existieren gleichzeitig in einer für sie identischen Zeit. Systemintern prozessieren sie jedoch digital. Digitalisierung bedeutet die Einführung von zweiwertigen Unterscheidungen in das Analoge.
Ein Umweltereignis wäre nicht in der Lage, sich als »Input« in ein System einzuspeisen. Ebenso wenig »passt sich ein System an seine Umwelt an«. Es gibt keine Transformation von Inputs in Outputs. Ein System ist und hat keine Transformationsfunktion. Die Umwelt kann nicht »eingreifen« und das System verändern. Sie kann das System nur durch strukturelle Kopplungen irritieren. Das System entscheidet jedoch autonom, ob und wie es reagiert.
Irritation ist für das System eine Form der Wahrnehmung, für die es in der Umwelt keine Übereinstimmung gibt. Wie das System eine Irritation wahrnimmt, ist nicht dasselbe wie das Ereignis selbst, das die Irritation auslöst. Dass die Umwelt das System irritiert, kann nur ein Beobachter erkennen. Die Umwelt selbst ist nicht davon irritiert, dass sie Systeme irritiert.
Irritierbarkeit setzt voraus, dass ein System Erwartungen ausdifferenziert, an denen es festmacht, was es als Irritation interpretieren wird – und was nicht. Erwartungen können erfüllt oder enttäuscht werden. Durch die Entwicklung systemspezifischer Erwartungen versetzt sich ein System in die Lage, im Irritationsfall rasch reagieren zu können und systemspezifische Lösungen zu entwickeln.
Auf Irritationen aus der Umwelt reagieren Systeme unterschiedlich schnell. Ihr Resonanztempo hängt von ihrer Historie ab, also unter anderem davon, welche strukturellen Kopplungen das System ausgebildet hat. Kopplung garantiert nur die gleichzeitige Existenz von System und Umwelt in einer identischen Zeit. Sie hat keine Synchronisation ihrer Operationen zur Folge. Die Resonanz kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen, unterschiedlich lang sein und unterschiedlich komplex.
Sowohl die Gesellschaft als allumfassendes Kommunikationssystem als auch Subsysteme wie das Recht sind zudem auf strukturelle Kopplung mit Gehirnen und psychischen Systemen angewiesen. Dass es Gehirne und Psychen gibt, wird in der Kommunikation jedoch nicht thematisiert. Es ist eine implizite Voraussetzung. Gerade darum ist jede Kommunikation auf überraschende Informationen eingestellt. Sie rechnet damit, dass Erwartungen aller Art laufend enttäuscht werden.
Einen Teil dieser erwartbaren Enttäuschungen fängt das Rechtssystem auf. Gerichtsurteile stabilisieren normative Zukunftserwartungen – zumindest in Rechtsfragen, die andernfalls unentscheidbar bleiben würden.
Durch die Entwicklung von Eigentumsvorstellungen, die Erfindung des Vertrags und der Verfassung sind Recht, Politik und Wirtschaft strukturell gekoppelt. Diese Einrichtungen haben Rechtsform angenommen. Die Funktion solcher Kopplungen ist es jedoch nicht, Umweltnormen ins Recht »einzuführen«. Sie besteht nur darin, an erwartbar heiklen Punkten mit Überraschungen zu rechnen, um systemintern rasch reagieren zu können. Gerade indem Systeme ihre Umweltkopplungen limitieren, sind sie in der Lage, den sozialen Erwartungen an ein funktionales System zu entsprechen. Die Gesellschaft erwartet, dass Funktionssysteme ihre Funktionen autonom ausüben können. Autonomie ist die Bedingung dafür, nicht korrupt zu werden (im Sinne eines Bruchs in den Erwartungen). Frei formuliert: Durch strukturelle Kopplungen beugen soziale Systeme der Gefahr vor, in als heikel erkannten Punkten von anderen Systemen korrumpiert zu werden. Potenzielle Einfallstore für Korrumpierbarkeit werden durch strukturelle Kopplungen ersetzt. Vorsorglich, könnte man sagen, um die eigene Autopoiesis und Autonomie zu schützen.
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